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Spielregeln für das Motorsportjahr 2018 (Stand 01.04.2018) |
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Gastverein:
haben sich in der Veranstaltergemeinschaft Lippe-Ems-Slalom-Pokal zusammengeschlossen und richten den Lippe-Ems-Slalom- Pokal 2019 aus.
Für 2019 sind folgende Wertungsläufe geplant:
Veranstaltungen: Die Wertungsläufe des Lippe-Ems-Slalom- Pokals werden als Clubslalom nach dem Veranstaltungs-Reglement des ADAC Westfalen e.V. durchgeführt.
Teilnehmer: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ein Nenngeld für die Wertung im Lippe-Ems-Slalom-Pokal wird nicht erhoben. Die Wertung erfolgt nach den Ergebnislisten der Veranstalter.
Wertung: Alle Teilnehmer, die bei der Mindestzahl-Veranstaltungen gestartet sind, werden zur Sieger-ehrung am Jahresende eingeladen und mit einem Pokal geehrt. Für das Jahr 2017 gelten folgende Zahlen:
13 Veranstaltungen – 9 Läufe Minimum – 4 Streichresultate 12 Veranstaltungen – 8 Läufe Minimum – 4 Streichresultate 11 Veranstaltungen – 8 Läufe Minimum – 3 Streichresultate 10 Veranstaltungen – 7 Läufe Minimum – 3 Streichresultate 9 Veranstaltungen – 7 Läufe Minimum – 2 Streichresultate 8 Veranstaltungen – 6 Läufe Minimum – 2 Streichresultate
Sollten ein oder mehrere Teilnehmer bei einer Veranstaltung durch eine Sportstrafe nicht gewertet werden, so wird dieses Ergebnis als 0 Ergebnis gewertet und kann nicht als Streichresultat angerechnet werden. Die Veranstalter werden angewiesen, einen Teilnehmer, der durch eine Sportstrafe nicht gewertet wurde, in den Ergebnislisten, welche dem Serienkoordinator übermittelt werden, kenntlich zu machen. Im Falle einer Bestrafung durch das Sportgericht des ADAC Westfalen e.V. oder der anderen Dachverbände erfolgt in keinem Fall eine Wertung mehr für den Lippe-Ems-Slalom-Pokal. Ein Rechts-anspruch auf die Wertung im Lippe-Ems-Slalom-Pokal besteht nicht. Es gilt der volle Haftungsverzicht der Dachverbände. Wertungspunkte werden vergeben nach der Formel: Teilnehmer plus 0,5 minus Platzierung x 10 Teilnehmer Der Organisator des LEP-Slalom-Pokals kommt automatisch in die Endwertung, unabhängig von den Mindestläufen.
Fahrzeuge und Klasseneinteilung: Im Lippe-Ems-Slalom-Pokal werden Serienfahrzeuge und verbesserte Fahrzeuge gemäß dem technischen Reglement für Clubslalom des ADAC Westfalen e.V. gewertet. Die Teilnehmer werden gewertet in den Klassen:
Serienfahrzeuge: S7, S6, S5, S4, S3, S2, S1 Verbesserte Fahrzeuge: bis 1300 ccm, bis 1600 ccm, bis 2000 ccm, über 2000 ccm
Eine Klasse besteht aus mindestens drei Startern. Bei weniger Startern erfolgt eine Zusammenlegung mit der/den nächsthöheren Klasse/n. Ist eine Zusammenlegung der höchsten Klasse der Gruppe nicht möglich, erhalten die Teilnehmer die rechnerische Punktzuteilung für einen/zwei Starter angerechnet.
Von den beteiligten Vereinen wird nach Eingang der Kostenrechnung pro Veranstaltung 100,00€ Umlage an die Organisation gezahlt: Meldet ein Club der Veranstaltergemeinschaft keine Veranstaltung an, möchte aber Mitglied der Veranstaltergemeinschaft bleiben, wird eine Umlage von 50,00€ fällig. Ein Bericht über die Finanzlage der Veranstaltergemeinschaft wird an alle Mitgliedsvereine versendet, nach Abstimmung mit der Organisation besteht die Möglichkeit der Buchprüfung. Werden keine Beanstandungen angemeldet, wird der Organisation Entlastung erteilt.
Nenngeld: Das Nenngeld soll niedrig gehalten werden, es ist auf 25,00€, bei Vornennung, festgelegt.
Siegerehrung 2017: Die Siegerehrung für die Gesamtwertung findet am Samstag, 11. November 2018, in der Skihütte "Hohe Lied" in Schmallenberg-Gellinghausen statt. Jeder zu Ehrende bekommt eine separate Einladung zugesandt. Während der Siegerehrung werden unter den anwesenden, gewerteten Aktiven ein Freistart ohne Zahlung von Nenngeld für die Saison 2018 und gestaffelte Geldpreise (mindestens 125,00€, 100,00€, 75,00€, 8 x 50,00€, 6 x 25,00€) verlost.
Organisation: Andreas Henke übernimmt die Organisation des Lippe-Ems-Slalom-Pokals.
Kontaktadressen in den Vereinen: |
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